Ausbildung

Qualifikationspflichten

Die Versicherungsvermittlung wurde aufgrund der EU-Vermittlerrichtlinie zum erlaubnispflichtigen Gewerbe umgestaltet.

Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist mit Inkrafttreten des neuen nationalen Vermittlerrechts u.a. die Nachweiserbringung des Vermittlers, dass er ausreichend qualifiziert ist. Letztlich sollen Sie als Kunde vor nicht qualifizierten Versicherungsvermittlern geschützt werden. Und das ist auch gut so!

Sinn und Zweck der Vermittlerrichtlinie ist alleine der Verbraucherschutz!

Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) sind zuständig für die Erteilung, den Widerruf und die Rücknahme der Erlaubnis. Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens geforderte Sachkundeprüfung ist ebenfalls bei den IHKs angesiedelt.

Folgende Qualifikationen werden unter anderem für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben anerkannt:
  • Versicherungsfachfrau/-mann (IHK)
  • Fachberater/in für Finanzdienstleistungen (IHK)
  • Fachwirt für Finanzdienstleistungen (IHK)

Eine qualitativ hochwertige Ausbildung unserer Mitarbeiter ist uns besonders wichtig!

Aus diesem Grund haben wir uns für u.a. Going Public als Ausbildungspartner entschieden. Hier können Sie jederzeit Informationen zu genauen Kursinhalten anfordern.

Neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben nutzen wir zusätzlich die Ressourcen unserer Netzwerkpartner für die Aus- und Weiterbildung.

Die Angebote umfassen u.a.:

  • Grundlagenkurse und Fachausbildung neuer Berater
  • Produktschulungen mit Partnergesellschaften
  • Managementseminare für Führungskräfte
  • Fachseminare für Spezialisten
Externe Schulungen/Weiterbildung

Zusätzlich zu den Angeboten der Akademie nutzen wir auch externe Schulungen, um uns weiterzubilden und Erfahrungen auszutauschen.
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2007-2022 Hanseatischer FinanzService / Inh. Oliver Rozehnal

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